Beihilfe für unverschuldet in Not geratene Personen

mehrere Personen reichen sich die Hände

Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten PDF Datei