Bauangelegenheiten - Bauamt

In Österreich unterliegen die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Landesgesetzgebung, d.h. es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden.

Da es schon beim Erwerb des Grundstücks, der Organisation des Bauvorhabens, den Einreichkriterien für Baubewilligungen und in Finanzierungsfragen eine Menge zu beachten gilt, empfiehlt sich eine sorgfältige und durchdachte Planung. Sie sollten in jedem Fall Expertinnen/Experten (Baufirmen, Architekturbüros etc.) zu Rate ziehen und die Informationsmöglichkeiten Ihrer Gemeinde nutzen.


Allgemeine Informationen

Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

  • Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
    Je nach Bundesland können das sein: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
  • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
    Je nach Bundesland können das sein: Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc.
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
    Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten

Zuständig

Formulare