Friedhofsverwaltung

Allgemeine Informationen

Beim "Graberwerb" handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern lediglich um den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte. Dieses Recht kann zwar weitervererbt, aber nicht verkauft oder verschenkt werden. Das Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden, und entsteht in der Regel durch die Bezahlung der Grabstellengebühr. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte erwirbt damit das Recht, selbst in der Grabstätte beigesetzt zu werden bzw. dort Personen beisetzen zu lassen.

Bei der Wahl der Grabstätte sind viele Fragen zu berücksichtigen, z.B. die Art und Lage des Grabes sowie die Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung (Gebühren, Nutzungsdauer, Ruhefrist, Pflichten bei der Grabpflege usw.). Die Friedhofsverwaltung bietet Ihnen dazu eine individuelle Beratung an.

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