Kommunalsteuer

Information für Einsteiger

 

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.                

Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.


Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten und Wanderunternehmen gibt es gesonderte Regelungen:

 

  • Erstreckt sich beispielsweise die Betriebsstätte über mehrere Gemeinden (mehrgemeindliche Betriebsstätte), muss die Unternehmerin/der Unternehmer die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden zerlegen.
  • Bei Wanderunternehmen ist die Bemessungsgrundlage im Verhältnis der Betriebsdauer auf die jeweiligen Gemeinden zu zerlegen.


Für die Bezahlung der Kommunalsteuer benötigt das Unternehmen ein Abgabenkonto in der jeweiligen Gemeinde/den jeweiligen Gemeinden. Die Eröffnung des Abgabenkontos muss schriftlich beantragt werden. Einige Gemeinden bieten dafür auch ein Online-Formular an. Sobald das Abgabenkonto eingerichtet wurde, erhält das Unternehmen ein Schreiben mit der Abgabenkontonummer.

Sofern ein Internetanschluss besteht, ist die Kommunalsteuererklärung elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, FinanzOnline und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Zuständig