Pelletslagerungen in Kellern bzw. beengten Räumen können in Verbindung mit Wassereintritt durch Quellvorgänge zu einer Gefahr für die Standfestigkeit eines Gebäudes werden.
Durch Vernässungsvorgänge wird auch eine maschinelle Absaugung erschwert.
Die betroffenen Personen sollen sich, wenn eine Gefahr durch Pellets vermutet wird, an die örtliche Einsatzleitung wenden.